Kinderschutzfachkraft (Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach §§ 8a und 8b SGB VIII)

Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft) ist in Deutschland die gesetzlich gem. SGB VIII, §§ 8a und 8b festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Diese muss laut § 8a (4) Satz 2 „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ im SGB VIII durch Träger der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer beratend hinzugezogen werden. Die Aufgabe der Kinderschutzfachkraft setzt eine entsprechende Zusatzausbildung aus.

Eine weitere Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist das Beschwerdeverfahren in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Die Kinderschutzfachkraft stellt sich anfangs in den Einrichtungen vor und erklärt den Kindern altersgerecht ihre Aufgabe. Anschließend finden etwa 2x jährlich Besuche statt, die den Kindern und Jugendlichen die möglichen Ansprechpartner*innen in Erinnerung bringen können. Im Falle einer Beschwerde wird die Kinderschutzfachkraft mit dem jungen Menschen die weiteren Verfahrensschritte vereinbaren.

 

SPFH - Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive ambulante Hilfeform. Ziel der Hilfe ist es, Ressourcen und Potentiale zu aktivieren, die in den Familien vorhanden sind, jedoch in der aktuellen Situation nicht genutzt werden können. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Hilfe, bei der die Familien im eigenen Zuhause und im sozialen Umfeld lebenspraktisch unterstützt und beraten werden. Dabei geht es um Kinderschutz, Selbstständigkeit und Partizipation an der Gesellschaft.

 

Haushaltstraining im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Ein Haushaltstraining ist ein zusätzliches Angebot und eine Ergänzung unseres Arbeitsbereiches der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Initialisierung eines Haushaltstrainings wird in der Regel in einem Hilfeplangespräch mit der Familie besprochen. Zielsetzung sowie auch die Dauer des Haushaltstrainings wird individuell verabredet. Zwei Fachkräfte aus den Bereichen sozialpädagogische Familienhilfe und Hauswirtschaft begleiten die Familie eng und fördern den Aufbau einer gelingenden Haushaltsorganisation. Hierzu gehören neben reinigen, waschen und kochen die Bereiche der Einteilung der finanziellen Möglichkeiten, Unterstützung in der Beantragung von Geldern, als auch die Förderung der Einbeziehung aller Familienmitglieder.

 

Video Home Training

Das Video Home Training ist eine kurzzeitige, intensive Form der Hilfestellung für Familien, die in der Regel zu Hause stattfindet. Kurze Videosequenzen zeigen die Kommunikation innerhalb der Familie. Anhand der Bilder und Filmausschnitte werden die Ressourcen der Eltern gestärkt und erweitert, um so die gesamten Familienfunktionen positiv zu stärken. Eltern lernen eigenes Verhalten positiv zu erkennen und in zukünftigen Situationen angemessen umzusetzen.

Video Home Training ist eine Methode der sozialpädagogischen Familienhilfe. Es kann als Einzelmaßnahme oder auch in Ergänzung der sozialpädagogischen Familienhilfe eingesetzt werden.

Flyer zum Download finden Sie demnächst hier.

 

EB – Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Erziehungsbeistände betreuen und begleiten Heranwachsende, die besondere Unterstützung benötigen. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein und fördert die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit der Familie, als auch mit dem weiteren sozialen Umfeld. Eine altersgerechte Verselbstständigung soll erreicht werden.

 

Hilfe zum betreuten Wohnen außerhalb von Einrichtungen (Betreutes Jugendwohnen) nach § 41 i. V. m. § 34 SGB VIII

Das betreute Jugendwohnen als Unterstützung zur Verselbständigung wird als ambulante Maßnahme durchgeführt. Es richtet sich an junge Volljährige in der Regel bis zum 21. Lebensjahr und soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung geben.

 

ISE - Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

Diese Maßnahme ist auf längere Zeit angelegt und bietet Jugendlichen eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Schulassistenz) nach § 35a SGB VIII

Der Verein unterstützt mit diesem ambulanten Angebot Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilnahme am Schulunterricht daher beeinträchtigt ist. Die Schulassistenzen unterstützen das Kind oder den Jugendlichen gemäß den Bedarfen während des Unterrichts und/oder während der Schulpausen. Die Arbeit findet im Austausch mit Schule, Familie und weiteren Therapieangeboten statt.

 

Soziale Arbeit an Grundschulen im Landkreis Verden

Die inklusive Beschulung an Grundschulen durch den Einsatz von Sozialarbeiter*innen zu begleiten und weiterzuentwickeln, ist das Ziel eines Projektes, bei dem die Grundschulen, der Landkreis Verden als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und die freien Träger der Jugendhilfe kooperieren. An sämtlichen Grundschulen sind Sozialarbeiter*innen im Einsatz. Je nach Bedarf der einzelnen Grundschule unterstützen sie beispielsweise bei akuten Problemen mit einzelnen Schüler*innen, beraten Lehrer*innen und Eltern, aktivieren Eltern zur Unterstützung des Schulalltages ihres Kindes, planen Fortbildungen und Themenelternabende gemeinsam mit den Lehrkräften, bieten soziale Trainingskurse oder sorgen für Vernetzung mit anderen Angeboten im Sozialraum.

 

Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts), § 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern, § 1685 BGB: Umgang des Kindes mit anderen Bezugsperson

Der Umgang des Kindes mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen, die zum Kontakt mit dem Kind berechtigt sind, wird unter Begleitung einer neutralen sozialpädagogischen Fachkraft sichergestellt. Dabei stehen die Schaffung einer möglichst normalen Umgangssituation und der Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind im Vordergrund. Die Maßnahme läuft über einen festgelegten Zeitraum mit dem Ziel, dass der Umgang im Anschluss unbegleitet stattfinden kann.

 

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

 

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII

In der integrationsfördernden Familienhilfe werden Flüchtlingsfamilien mit Kindern durch die qualifizierten Fachkräfte unterstützt. Bei Bedarf wird die Familie zu weitergehenden Hilfsangeboten beraten. Diese Arbeit bezieht insbesondere die Ressourcen im Sozialraum mit ein und entwickelt diese weiter.

 

Antiaggressionstraining


Das Antiaggressionstraining dient dem Ziel Aggressionen abzubauen, Handlungsalternativen zu erlernen und mit Konflikten umzugehen. Das Training wird jeweils auf die Zielgruppe abgestimmt, wobei die Gruppengröße variieren kann, meist jedoch etwa 5 Teilnehmer*innen umfasst. Der Fokus liegt auf dem Erlernen von Strategien und sozialen Kompetenzen. Die Kursleiter*innen sind ausgebildete Anti-Aggressionstrainer*innen.

 

Täter-Opfer-Ausgleich

Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, unmittelbar mit den Beteiligten zu klären. Es handelt sich um Konfliktschlichtung für Jugendliche und junge Erwachsene (14-21 Jahre). Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich und basiert auf Freiwilligkeit der Betroffenen.

 

Qualitätsmanagement

Die Sicherung der Qualität ist ein selbstverständlicher, ständiger Prozess. Das Leistungsangebot unterliegt den Leitlinien und Qualitätsstandards des Vereins. Die Zusammenarbeit und Kommunikation gestaltet sich transparent.

Im Fokus stehen die Teams und ihre Mitarbeiter*innen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte reflektieren ihre Arbeit bei regelmäßiger Supervision, kollegialer Beratung, Fortbildung und Teamentwicklung. Neue Mitarbeiter*innen werden von erfahrenen Mitarbeiter*innen eingearbeitet. Partizipation im Sinne einer angemessenen Adressat*innen- und Mitarbeiter*innenbeteilung sichert die Weiterentwicklung des Vereins.